Allgemeine Geschäftsbedingungen der City News GmbH + co. KG

1. Geltung
Mit Vertragsabschluss erkennt der Käufer / Besteller unsere AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Einkauf- und / oder Zahlungsbedingungen des Käufers / Bestellers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Für die Schaltung des Werbemediums Postkarte gelten zusätzlich zu diesen AGB, die aus der Preisliste Citycard. Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden Kundendaten mittels EDV bearbeitet und gespeichert, hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden, ebenfalls mit der Weitergabe seiner Adresse an verbundene Unternehmen.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer / Auftragnehmer die Annahme schriftlich bestätigt. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Übertragung von Rechten und Pflichten des Verkäufers / Bestellers aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers / Auftragnehmers. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Verkäufer / Auftragnehmer bekannt wird, dass sich der Käufer / Besteller in Zahlungsschwierigkeiten bzw. in einer schlechten Vermögenslage befindet und der Käufer / Besteller auf Aufforderung des Verkäufers / Auftragnehmers nicht in der Lage ist, durch geeignete Mittel Gegenteiliges zu beweisen. Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer / Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer / Besteller eine geringere Belastung nachweist.

3. Zahlung und Zahlungsverzug
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Vertragsgegenstandes spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Dies gilt nicht, sofern Zahlungen und Zahlungsbedingungen gesondert vereinbart werden. Sind insbesondere bei fortlaufenden Aufträgen Abschlagszahlungen vereinbart und gerät der Käufer / Besteller in Verzug, kann der Verkäufer / Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen erfolglos verlaufenden Nachfrist weitere Leistungen aus dem laufenden Vertrag sofort einstellen.

4. Preise
Der Preis des Vertragsgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zzgl. Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Gegen die Ansprüche des Verkäufers / Auftragnehmers kann der Käufer / Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers / Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer / Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis beruht. Preisvereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Nachbestellungen gelten diesbezüglich als neue Aufträge.

5. Abnahme und Abnahmeverzug
Der Vertragsgegenstand gilt als abgenommen, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach vollständiger Erbringung gerügt wird. Die Abnahme hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu erfolgen. Bleibt der Käufer / Besteller mit der Abnahme des Vertragsstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer / Auftragnehmer dem Käufer/Besteller schriftlich eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer / Auftragnehmer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer / Besteller die Abnahme endgültig und ernsthaft verweigert oder offenkundig, auch innerhalb dieser Frist, zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Verlangt der Verkäufer / Auftragnehmer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Preises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer / Auftragnehmer einen höheren oder der Käufer / Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

6. Lieferung / Lieferverzug
Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung und ist insbesondere vom Vertragsgegenstand abhängig. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz der Firma des Verkäufers / Auftragnehmers. Anderweitige Vereinbarungen sind davon unberührt. Die Lieferung erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Käufers / Bestellers. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Verkäufer / Auftragnehmer kann durch den Käufer / Besteller eine Woche nach vereinbartem Liefertermin unter Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung / Lieferung aufgefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es dem Käufer / Besteller möglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer / Besteller hat alle Zuarbeiten und Leistungen unverzüglich und fristgerecht zu erbringen, anderenfalls gerät der Verkäufer / Auftragnehmer nicht in Verzug. Für Zuarbeiten zu denen der Käufer / Auftraggeber verpflichtet ist (Lieferung von Materialien, Fotos, Grafiken, Muster etc.) Übernimmt er die alleinige Haftung. Sofern bezüglich dieser Zuarbeiten Rechte Dritter bestehen und diese gegenüber dem Verkäufer / Auftragnehmer geltend gemacht werden, stellt er Ihn von jeglichen Ansprüchen dieser frei.

7. Gewährleistung
Der Verkäufer / Auftragnehmer leistet dem Käufer / Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Gegenstände. Der Käufer / Besteller hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Vertragsgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Bei mangelhafter Leistungserbringung gewährt der Käufer / Besteller dem Verkäufer / Auftragnehmer, sofern es aufgrund der Art des Vertragsgegenstandes möglich ist, eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist hat der Käufer / Besteller wahlweise Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises. Darüber hinaus hat der Käufer / Besteller Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages und zwar dann, wenn er den Verkäufer / Auftragnehmer nach erfolgloser Frist zur Nachbesserung eine weitere Nachbesserungsmöglichkeit innerhalb zumutbarer Frist einräumt und auch innerhalb dieser Frist eine Mangelbeseitigung nicht möglich oder aber der Käufer / Besteller nachweist, dass die Leistung von ihm nicht mehr zu verwenden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer / Auftragnehmer hat keine Verpflichtung irgendwelche Ansprüche hinsichtlich dieser Zuarbeiten zu überprüfen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer / Auftragnehmer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer / Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern diese um die Dauer der durch diese Umstände bestimmten Leistungsstörungen. Angaben in der bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen lediglich als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben ist. Geringfügige Abweichungen des Vertragsgegenstandes von der Bestellung sind herstellungsbedingt und berechtigen nicht zu Ansprüchen des Käufers / Bestellers. Der Verkäufer / Auftragnehmer hat keine Verpflichtung irgendwelche Ansprüche hinsichtlich dieser Zuarbeiten zu überprüfen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer / Auftragnehmer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer / Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern diese um die Dauer der durch diese Umstände bestimmten Leistungsstörungen.

8. Eigentumsvorbehalte
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer / Auftragnehmer aufgrund des Vertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers / Auftragnehmers. Auf Verlangen des Käufers / Bestellers ist der Verkäufer / Auftragnehmer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer / Besteller sämtliche mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für übrige Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. Angaben in der bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen lediglich als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben ist. Geringfügige Abweichungen des Vertragsgegenstandes von der Bestellung sind herstellungsbedingt und berechtigen nicht zu Ansprüchen des Käufers / Bestellers.

9. Haftung
Der Verkäufer / Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer/ Auftragnehmer dem Käufer / Besteller unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer / Auftragnehmer beschränkt. Die Haftung beschränkt sich auf Leistungen, sowohl der Art als auch der Höhe nach, welche von der Haftpflichtversicherung des Verkäufers / Auftragnehmers zu erbringen sind. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. abschließend geregelt. Die Rechte des Käufers / Bestellers aus Gewährleistungen bleiben unberührt.

10. Sonstiges
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers / Auftragnehmers. Sämtliche rechtsverbindliche Erklärungen des Käufers / Bestellers gegenüber dem Verkäufer / Auftragnehmer bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen der City News GmbH + co. KG für die Schaltung Buchung und Produktion von Gratispostkarten City Cards

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbedrucksachen.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, die der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen, die durch den Druck in Sammelformen unvermeidbar sind, können nicht reklamiert werden. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreuen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber eine Preisminderung oder die Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluss, bei reinen Distributionsaufträgen 14 Tage vor Beginn der Verteilung, bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können!
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. In beiden Fällen entstehen keine Gebühren. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen!
Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Distribution unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Kampagnenstart ist jeweils der Donnerstag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Mittwoch erfolgen und bis Freitag dauern). Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Sie werden in der Regel 1x pro Woche verteilt. Die Verteilungshäufgkeit und die Menge der Werbedrucksachen pro Location und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums in der jeweiligen Location angepasst. Die von uns zu verteilenden Werbedrucksachen müssen mit unserem Impressum versehen sein, gleich, wer sie gestaltet oder hergestellt hat.

9. So kontrollieren wir die Distribution!
Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form von Listen mit folgenden Angaben protokolliert: Name und Adresse der Location, Verteilungsdatum und -uhrzeit an jeder Location, Unterschrift des Kuriers. Die Stempellisten können durch eine Fotodokumentation ersetzt werden. Alle Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Locations eindeutig zuzuordnen und darüber zu identifzieren. Die Original-Distributionslisten oder Belegfotos können vom Auftraggeber angefordert werden. Sie gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die Verteilung an mindestens 95 % der in der Auftragsbestätigung genannten Locations stattgefunden hat. Bei Unterschreiten der genannten Location-Anzahl um mehr als 5 % sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Vertriebskosten anteilig zu erstatten. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.

10. Reklamationen bezüglich der Distribution!
Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauf folgenden Arbeitstag schriftlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die vorgenannten Bestimmungen.

11. Was mit Remissionen geschieht und was im Abschlussbericht steht!
Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für den Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Wir erstellen für den Auftraggeber nach Belegungsende einen Abschlussbericht, der Informationen über die Menge der im Buchungszeitraum nicht entnommenen Werbedrucksachen enthält. Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen ab Datum des Abschlussberichts, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit von uns entsorgt werden.

12. Preise und Zahlungen
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Rechnungen sind 14 Tage nach Kampagnenstart fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche AE-Provision von 15 % auf die Mediakosten. Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Erbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben.

13. Nutzungsrecht
Der Verlag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Er ist berechtigt, die Karte in jeder Form und Anzahl zu eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

14. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.